ProbezeitRecht
Gilt 2 Jahre ab dem ersten Führerschein. Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen folgt ein Aufbauseminar, die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
Verkehrsregeln, Schilder, Fahrphysik und Führerscheinrecht kurz erklärt. Such nach einem Begriff oder einer Zeichennummer.
Gilt 2 Jahre ab dem ersten Führerschein. Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen folgt ein Aufbauseminar, die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
Verstöße werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Anmeldung dauert zwei Minuten und ist unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von [Zeitraum, z. B. 24 Stunden].